Keine Schonzeit

Fuchs hat in Sachsen-Anhalt keine Schonzeit und darf ganzjährig bejagt werden. Elterntiere, die zur Aufzucht ihrer Jungen nötig sind, bleiben nach § 22 Abs. 4 BJagdG dennoch geschont.

WICHTIG: Sachsen-Anhalt weicht hier vom Bundesrecht ab – adulte Füchse sind NICHT ganzjährig bejagbar, sondern nur vom 1. August bis 28. Februar. Die Klasse 'Jungfüchse' ist im Gesetz als 'ganzjährig' formuliert und wurde hier als 01.01–31.12 abgebildet.

Quelle: , Vom 25. Juli 2005 (GVBl. LSA 2005, S. 462), zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des LJagdG vom 22.06.2020 (GVBl. LSA S. 309). Volltext wiedergegeb · Stand Stand der Sammlung: 04.12.2025. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Fuchs

Häufigstes Raubwild in DACH, ganzjährige Bejagung in vielen BL.

Hinweis

Schonzeiten werden in Sachsen-Anhalt durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Stand der Sammlung: 04.12.2025 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.