Fristen nach Klasse

Für Ringeltaube in Rheinland-Pfalz gibt es keine über das Jahr zusammenhängende Schonzeit der ganzen Art — die Alters- und Geschlechtsklassen haben unterschiedliche Jagdzeiten. Maßgeblich ist die Tabelle unten.

Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont.

Die ganzjaehrige Klasse gilt nur fuer juvenile Ringeltauben, nur auf gefaehrdeten landwirtschaftlichen Kulturen und nur im zur Schadensabwehr notwendigen Umfang. Zusaetzlich kann die untere Jagdbehoerde nach § 42 Abs. 4 Satz 2 LJVO die Bejagung von Alttauben im Monat Oktober fuer bestimmte Gebiete o

Quelle: , § 42 LJVO – Bestimmung der Jagdzeiten (Teil 6 – Jagdzeiten); GVBl. 2013, 282; Gliederungs-Nr. 792-1-1 · Stand Fassung vom 25.07.2013, gueltig ab 21.08.2013, gueltig bis 31.03.2027; § 42 seit 2013 unveraendert. Abgerufen am 24.08.2. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Ringeltaube

Häufige Wildtaube, klassisches Federwild der Saatzeitenjagd.

Hinweis

Schonzeiten werden in Rheinland-Pfalz durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung vom 25.07.2013, gueltig ab 21.08.2013, gueltig bis 31.03.2027; § 42 seit 2013 unveraendert. Abgerufen am 24.08.2 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.