Schonzeit · DE-RP
Federwild Rheinland-Pfalz
Schonzeit Rebhuhn
In Rheinland-Pfalz — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung vom 25.07.2013, gueltig ab 21.08.2013, gueltig bis 31.03.2027; § 42 seit 2013 unveraendert. Abgerufen am 24.08.2, nach Landesjagdverordnung (LJVO) vom 25. Juli 2013.
Schonzeit
01.11 bis 31.08
In dieser Zeit darf Rebhuhn in Rheinland-Pfalz nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| nur in Jagdbezirken mit einer Besatzdichte von mehr als 3,0 | 01.09 – 31.10 |
Streng revierbezogen bedingte Jagdzeit: zulaessig nur bei nachgewiesener Besatzdichte von mehr als 3,0 Revierpaaren je 100 ha bejagbarer Offenlandflaeche. Die Feststellung durch Fruehjahrszaehlung obliegt der jagdausuebungsberechtigten Person, die Zaehlung ist der unteren Jagdbehoerde vorab anzuzeigen und das Ergebnis mitzuteilen (§ 42 Abs. 6 Saetze 2 und 3 LJVO). Ohne diesen Nachweis besteht kein
Quelle: Landesjagdverordnung (LJVO) vom 25. Juli 2013, § 42 LJVO – Bestimmung der Jagdzeiten (Teil 6 – Jagdzeiten); GVBl. 2013, 282; Gliederungs-Nr. 792-1-1 · Stand Fassung vom 25.07.2013, gueltig ab 21.08.2013, gueltig bis 31.03.2027; § 42 seit 2013 unveraendert. Abgerufen am 24.08.2. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Rebhuhn
Klassisches Niederwild der offenen Feldflur, Bestände seit Jahrzehnten dramatisch rückläufig.