Schonzeit · DE-RP
Federwild Rheinland-Pfalz
Schonzeit Graugans
In Rheinland-Pfalz — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Fassung vom 25.07.2013, gueltig ab 21.08.2013, gueltig bis 31.03.2027; § 42 seit 2013 unveraendert. Abgerufen am 24.08.2, nach Landesjagdverordnung (LJVO) vom 25. Juli 2013.
Schonzeit
16.01 bis 31.07
In dieser Zeit darf Graugans in Rheinland-Pfalz nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| alle | 01.08 – 31.08 |
| alle | 01.11 – 15.01 |
| auf gefaehrdeten landwirtschaftlichen Kulturen im zur Schade | 01.09 – 31.10 |
Die dritte Klasse ist keine allgemeine Jagdzeit: sie gilt nur auf gefaehrdeten landwirtschaftlichen Kulturen und nur im zur Schadensabwehr notwendigen Umfang. Sie darf nicht mit den beiden Regelfenstern zu einem durchgehenden Zeitraum verschmolzen werden.
Quelle: Landesjagdverordnung (LJVO) vom 25. Juli 2013, § 42 LJVO – Bestimmung der Jagdzeiten (Teil 6 – Jagdzeiten); GVBl. 2013, 282; Gliederungs-Nr. 792-1-1 · Stand Fassung vom 25.07.2013, gueltig ab 21.08.2013, gueltig bis 31.03.2027; § 42 seit 2013 unveraendert. Abgerufen am 24.08.2. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Graugans
Vorfahre der Hausgans, klassisches Federwild der Gänsejagd.