Fristen nach Klasse

Für Dachs in Rheinland-Pfalz gibt es keine über das Jahr zusammenhängende Schonzeit der ganzen Art — die Alters- und Geschlechtsklassen haben unterschiedliche Jagdzeiten. Maßgeblich ist die Tabelle unten.

Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont.

Die ganzjaehrige Klasse gilt nur fuer Jungtiere und nur in dem zur Vermeidung von Tierseuchen oder von Schaeden in der Landwirtschaft gebotenen Umfang – keine allgemeine Freigabe.

Quelle: , § 42 LJVO – Bestimmung der Jagdzeiten (Teil 6 – Jagdzeiten); GVBl. 2013, 282; Gliederungs-Nr. 792-1-1 · Stand Fassung vom 25.07.2013, gueltig ab 21.08.2013, gueltig bis 31.03.2027; § 42 seit 2013 unveraendert. Abgerufen am 24.08.2. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Dachs

Schweres Raubwild der Familie der Marder, lebt in größeren Bauen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Rheinland-Pfalz durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Fassung vom 25.07.2013, gueltig ab 21.08.2013, gueltig bis 31.03.2027; § 42 seit 2013 unveraendert. Abgerufen am 24.08.2 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.