Jährlich neu festgelegt

Die Jagdzeiten für Schwarzwild werden in Obwalden jedes Jahr durch Verfügung bestimmt. Die unten genannten gelten für 2026. Bitte vor der Jagd die aktuelle kantonale Verfügung prüfen.

Die Jagdzeiten werden in diesem Kanton jährlich neu festgelegt. Für 2026: Hochjagd 2026-09-01–2026-09-24; Niederjagd 2026-10-05–2026-11-30; Winterjagd (nur mit Wint 2026-12-01–2027-02-27. ACHTUNG - Abweichung nach oben: Das Winterjagd-Fenster reicht bis 27. Februar 2027 und ragt damit in die eidgenössische Schonzeit (1. Februar bis 30. Juni) hinein. Die Kantone dürfen Schonzeiten grundsätzlich nur verlängern (JSG Art. 5 Abs. 4); eine Verkürzung ist nur vorübergehend und mit vorheriger Zustimmung des UVEK zulässig (JSG Art. 5 Abs. 5). Diese Zustimmung ist im Text der Ausführungsbest

Quelle: , Art. 8 (Hochjagd), Art. 9 (Niederjagd), Art. 10 (Wasserwildjagd), Art. 11 (Winterjagd), Art. 12 (Schonzeiten), Art. 13 (Schusszeiten), Art. 14-16 (Regulationsjagd), Art. 21 (Geschützte Tiere), Art. 37 · Stand beschlossen 26.05.2026, in Kraft seit 01.07.2026; gilt für die Jagdperiode 2026/27 (Fenster reichen bis 27.02.2027). Jäh. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Schwarzwild

Hochintelligentes, anpassungsfähiges Schalenwild mit stark wachsenden Beständen, ASP-Risiko-Art Nummer 1.

Hinweis

Schonzeiten werden in Obwalden durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand beschlossen 26.05.2026, in Kraft seit 01.07.2026; gilt für die Jagdperiode 2026/27 (Fenster reichen bis 27.02.2027). Jäh wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.