Schonzeit · DE-MV
Schalenwild Mecklenburg-Vorpommern
Schonzeit Sikawild
In Mecklenburg-Vorpommern — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.04.2025 bis 31.03.2030; letzte berücksichtigte Änderung: Verordnung vom 4. März 2, nach Verordnung zur Änderung der Jagdzeiten, zur Aufhebung von Schonzeiten und zum Erlass sachlicher Verbote (Jagdzeitenverordnung - JagdZVO M-V) vom 14. November 2008 — Gesamtausgabe.
Schonzeit
1. März (im Schaltjahr 29. Februar) bis 30.06
In dieser Zeit darf Sikawild in Mecklenburg-Vorpommern nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Kälber | 01.09 – 28.02 |
| Schmalspießer | 01.07 – 28.02 |
| Schmaltiere | 01.07 – 31.01 |
| Hirsche und Alttiere | 01.09 – 31.01 |
ACHTUNG, Auslegungsrisiko: Die Bundes-JagdzeitV regelt 'Dam- und Sikawild' gemeinsam unter Nr. 2, die JagdZVO M-V weicht unter Nr. 2 aber nur für 'Damwild' ab. Nach dem Wortlaut gilt für Sikawild ausschließlich das Bundesrecht (so hier abgebildet). Läse man die Landesabweichung als Ersetzung der gesamten Bundes-Nr. 2, endete die Kälber-Jagdzeit am 31.01. statt 28.02. und Schmalspießer/Schmaltiere
Quelle: Verordnung zur Änderung der Jagdzeiten, zur Aufhebung von Schonzeiten und zum Erlass sachlicher Verbote (Jagdzeitenverordnung - JagdZVO M-V) vom 14. November 2008 — Gesamtausgabe, GVOBl. M-V 2008, S. 445; Gliederungs-Nr. 792-2-13; §§ 1, 2, 2a, 3 · Stand Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.04.2025 bis 31.03.2030; letzte berücksichtigte Änderung: Verordnung vom 4. März 2. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Sikawild
Aus Asien stammende Hirschart, in DACH lokal eingebürgert.