Keine Schonzeit

Nutria hat in Mecklenburg-Vorpommern keine Schonzeit und darf ganzjährig bejagt werden. Elterntiere, die zur Aufzucht ihrer Jungen nötig sind, bleiben nach § 22 Abs. 4 BJagdG dennoch geschont.

Quelle: , GVOBl. M-V 2008, S. 445; Gliederungs-Nr. 792-2-13; §§ 1, 2, 2a, 3 · Stand Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.04.2025 bis 31.03.2030; letzte berücksichtigte Änderung: Verordnung vom 4. März 2. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Nutria

Aus Südamerika stammende Sumpfratte, eingebürgert in DACH-Gewässersystemen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Mecklenburg-Vorpommern durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.04.2025 bis 31.03.2030; letzte berücksichtigte Änderung: Verordnung vom 4. März 2 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.