Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Das Bundesrecht setzt für Muffelwild EINE undifferenzierte Jagdzeit (1. August bis 31. Januar); die JagdZVO M-V zieht für die Klasse 'Jährling und Schmalschafe' den Beginn auf den 16. April vor. Die zweite Klasse ist daher nicht als eigenständige Gesetzesklasse formuliert, sondern die fortgeltende Bundesjagdzeit — Bezeichnung 'im Übrigen' von mir zur Abgrenzung ergänzt, um eine irrtümliche Ausdehn

Quelle: , GVOBl. M-V 2008, S. 445; Gliederungs-Nr. 792-2-13; §§ 1, 2, 2a, 3 · Stand Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.04.2025 bis 31.03.2030; letzte berücksichtigte Änderung: Verordnung vom 4. März 2. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Muffelwild

Wildschaf mit Schneckengehörn, eingebürgert in DACH, lebt in Rudeln in Mittelgebirgen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Mecklenburg-Vorpommern durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.04.2025 bis 31.03.2030; letzte berücksichtigte Änderung: Verordnung vom 4. März 2 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.