Fristen nach Klasse

Für Graugans in Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine über das Jahr zusammenhängende Schonzeit der ganzen Art — die Alters- und Geschlechtsklassen haben unterschiedliche Jagdzeiten. Maßgeblich ist die Tabelle unten.

Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont.

Die dritte Klasse ist KEINE allgemeine Jagdzeit, sondern räumlich und zweckgebunden auf neu bestellte Kulturen beschränkt. Zusätzlich gilt das Bejagungsverbot des § 3 Abs. 1 Nr. 1 JagdZVO M-V: Verbot der Jagd auf jagdbare Wildgänse auf den in Anlage 27 aufgeführten Gewässern und im 400-Meter-Abstand von deren Ufer.

Quelle: , GVOBl. M-V 2008, S. 445; Gliederungs-Nr. 792-2-13; §§ 1, 2, 2a, 3 · Stand Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.04.2025 bis 31.03.2030; letzte berücksichtigte Änderung: Verordnung vom 4. März 2. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Graugans

Vorfahre der Hausgans, klassisches Federwild der Gänsejagd.

Hinweis

Schonzeiten werden in Mecklenburg-Vorpommern durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.04.2025 bis 31.03.2030; letzte berücksichtigte Änderung: Verordnung vom 4. März 2 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.