Schonzeit · DE-MV
Schalenwild Mecklenburg-Vorpommern
Schonzeit Damwild
In Mecklenburg-Vorpommern — tagesgenau nach Landesjagdgesetz.
Stand Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.04.2025 bis 31.03.2030; letzte berücksichtigte Änderung: Verordnung vom 4. März 2, nach Verordnung zur Änderung der Jagdzeiten, zur Aufhebung von Schonzeiten und zum Erlass sachlicher Verbote (Jagdzeitenverordnung - JagdZVO M-V) vom 14. November 2008 — Gesamtausgabe.
Schonzeit
01.02 bis 15.04
In dieser Zeit darf Damwild in Mecklenburg-Vorpommern nicht bejagt werden.
Jagdzeiten nach Klasse
Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.
| Klasse | Jagdzeit |
|---|---|
| Kälber | 01.09 – 31.01 |
| Schmalspießer und Schmaltiere | 16.04 – 31.01 |
| Hirsche und Alttiere | 01.09 – 31.01 |
Die JagdZVO M-V ist als Delta-Regelung gefasst: sie nennt nur die Klassen, die sie gegenüber dem Bundesrecht ändert. Die Klasse 'Hirsche und Alttiere' stammt daher aus der Bundes-JagdzeitV. Für Kälber verkürzt M-V das Bundesrecht (dort bis 28. Februar), für Schmalspießer/Schmaltiere verlängert es den Beginn nach vorn (Bund: 1. Juli). Elterntierregelung nach § 22 Abs. 4 Satz 1 BJagdG bleibt unberüh
Quelle: Verordnung zur Änderung der Jagdzeiten, zur Aufhebung von Schonzeiten und zum Erlass sachlicher Verbote (Jagdzeitenverordnung - JagdZVO M-V) vom 14. November 2008 — Gesamtausgabe, GVOBl. M-V 2008, S. 445; Gliederungs-Nr. 792-2-13; §§ 1, 2, 2a, 3 · Stand Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.04.2025 bis 31.03.2030; letzte berücksichtigte Änderung: Verordnung vom 4. März 2. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.
Über Damwild
Mittelgroßes Schalenwild mit Schaufelgeweih, ursprünglich Mittelmeer, in DACH überwiegend in Gehegen und einzelnen wildlebenden Populationen.