Jagdzeiten nach Klasse

Die Tabelle nennt die JAGDZEITEN — die Zeit, in der bejagt werden darf. Außerhalb davon ist die jeweilige Klasse geschont. Die Spanne oben gilt für die ganze Art; einzelne Klassen sind oft länger geschont.

Die JagdZVO M-V ist als Delta-Regelung gefasst: sie nennt nur die Klassen, die sie gegenüber dem Bundesrecht ändert. Die Klasse 'Hirsche und Alttiere' stammt daher aus der Bundes-JagdzeitV. Für Kälber verkürzt M-V das Bundesrecht (dort bis 28. Februar), für Schmalspießer/Schmaltiere verlängert es den Beginn nach vorn (Bund: 1. Juli). Elterntierregelung nach § 22 Abs. 4 Satz 1 BJagdG bleibt unberüh

Quelle: , GVOBl. M-V 2008, S. 445; Gliederungs-Nr. 792-2-13; §§ 1, 2, 2a, 3 · Stand Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.04.2025 bis 31.03.2030; letzte berücksichtigte Änderung: Verordnung vom 4. März 2. Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Damwild

Mittelgroßes Schalenwild mit Schaufelgeweih, ursprünglich Mittelmeer, in DACH überwiegend in Gehegen und einzelnen wildlebenden Populationen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Mecklenburg-Vorpommern durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.04.2025 bis 31.03.2030; letzte berücksichtigte Änderung: Verordnung vom 4. März 2 wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.