Unterliegt nicht dem Jagdrecht

Rabenkrähe zählt in Berlin nicht zum jagdbaren Wild. Eine Schonzeit gibt es deshalb nicht — die Art darf hier gar nicht bejagt werden.

Quelle: , § 1 (Jagdbare Tierarten), § 2 (Jagdzeiten), § 3 (Aufhebung der Jagdzeiten), § 4 (Ausnahmen); Gl.-Nr. 792-2-1 · Stand Textstand 08.09.2025 (Änderungen 09.10.2008 S. 279; 18.11.2020 S. 929; 22.08.2025 S. 437 eingearbeitet). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Rabenkrähe

Bejagbarer Rabenvogel, ganzjährige oder lange Jagdzeit in vielen BL.

Hinweis

Schonzeiten werden in Berlin durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Textstand 08.09.2025 (Änderungen 09.10.2008 S. 279; 18.11.2020 S. 929; 22.08.2025 S. 437 eingearbeitet) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.