Keine Schonzeit

Nutria hat in Berlin keine Schonzeit und darf ganzjährig bejagt werden. Elterntiere, die zur Aufzucht ihrer Jungen nötig sind, bleiben nach § 22 Abs. 4 BJagdG dennoch geschont.

Quelle: , § 1 (Jagdbare Tierarten), § 2 (Jagdzeiten), § 3 (Aufhebung der Jagdzeiten), § 4 (Ausnahmen); Gl.-Nr. 792-2-1 · Stand Textstand 08.09.2025 (Änderungen 09.10.2008 S. 279; 18.11.2020 S. 929; 22.08.2025 S. 437 eingearbeitet). Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist der amtliche Text.

Über Nutria

Aus Südamerika stammende Sumpfratte, eingebürgert in DACH-Gewässersystemen.

Hinweis

Schonzeiten werden in Berlin durch das Landesjagdgesetz und ergänzende Verordnungen geregelt. Diese Seite gibt den Stand Textstand 08.09.2025 (Änderungen 09.10.2008 S. 279; 18.11.2020 S. 929; 22.08.2025 S. 437 eingearbeitet) wieder. Bei Abweichungen ist die jeweils aktuelle Landesverordnung maßgeblich.