Elektronische Meldepflicht
Mecklenburg-Vorpommern hat die elektronische Streckenerfassung für alle planpflichtigen Wildarten zur Pflicht gemacht. Das Landesjagdgesetz MV und die zugehörige Jagdverordnung verpflichten Revierinhaber, Abschüsse über das Jagdportal des Landes oder über zugelassene kompatible Systeme zu melden. Papierformulare werden nur noch in begründeten Ausnahmefällen akzeptiert.
Schwarzwild: Jahres-Mindestabschuss
Mecklenburg-Vorpommern hat einen der höchsten Schwarzwild-Bestände in Deutschland. Um diesen auf einem naturverträglichen Niveau zu halten, wurde ein jährlicher Mindestabschuss für Schwarzwild eingeführt. Die Mindestabschuss-Zahlen werden revier-spezifisch nach Flächengröße und regionalem Wildbestand festgelegt. Sie müssen bis zum Ende des Jagdjahres (31. März) im System dokumentiert sein.
Fristen
- Schalenwild: Innerhalb von 1 Woche nach Erlegung
- Schwarzwild: Innerhalb von 1 Woche, Mindestabschuss-Nachweis bis 31. März
- Jahresabschluss: Bis 30. April
Planpflichtige Wildarten
- Rotwild — planpflichtig, aufgeschlüsselt nach Altersklassen
- Damwild — planpflichtig
- Rehwild — planpflichtig
- Schwarzwild — mit Mindestabschuss-Verpflichtung
- Muffelwild — planpflichtig (lokale Bestände)
Küstenreviere und Wasservögel
Mecklenburg-Vorpommern hat durch seine Ostseeküste und die vielen Binnenseen besonders bedeutende Wasservogel-Reviere. Für Gänse, Enten und Blesshühner gibt es separate Dokumentationspflichten — besonders in Natura-2000-Gebieten sind Einschränkungen zu beachten und Strecken gesondert zu melden.