Raubwild: Unterschätzte Dokumentationspflicht

Fuchs, Dachs, Steinmarder, Baummarder und Iltis gehören zum jagdbaren Raubwild in DACH. Während Schalenwild-Dokumentation allgemein bekannt ist, wird Raubwild oft stiefmütterlich behandelt — dabei sind die Pflichten klar.

Dokumentationspflicht nach Wildart

  • Rotfuchs: Planfrei in Deutschland und Österreich, Abschuss jederzeit möglich. Dennoch in der Streckenliste erfassen — Wildart, Datum, Jagdart.
  • Dachs: Hat in vielen Bundesländern Schonzeiten (meist Mai–Juli). Abschüsse außerhalb der Schonzeit müssen lückenlos dokumentiert werden.
  • Steinmarder/Baummarder: Unterschiedliche Schonzeiten je nach Bundesland. In der Schweiz ist der Baummarder in einigen Kantonen ganzjährig geschont.
  • Iltis: In Deutschland weitgehend ganzjährig geschont, nur in wenigen Bundesländern bejagbar.

Schonzeiten im Überblick

Raubwild-Schonzeiten differieren erheblich:

  • Bayern: Dachs 1. Feb – 31. Juli (Schonzeit); Füchse ganzjährig bejagbar
  • Österreich: Dachs Mai – Juli; Fuchs planfrei, aber Schonzeit in einzelnen Ländern möglich
  • Schweiz: Kantonal geregelt; Patentjagd-Kantone haben feste Jagdzeiten

Eintrag in der Streckenliste

Raubwild wird in der Streckenliste unter "Raubwild" oder "Sonstiges Haarwild" erfasst. Pflichtfelder: Wildart, Datum der Erlegung, Jagdart (Ansitz, Fangjagd, Drückjagd). In der App gibt es ein eigenes Formular für Raubwild-Strecke.