Jagd in der Schweiz: Patent- vs. Revierjagd erklärt
Die Schweiz kennt zwei Jagdsysteme: Patentjagd und Revierjagd. Welcher Kanton hat was? Und was bedeutet das für die Dokumentation?
08.04.2026 · Waidwart Redaktion
Zwei Systeme, ein Land
Die Schweiz ist das einzige DACH-Land mit zwei grundverschiedenen Jagdsystemen. Welches System gilt, bestimmt der Kanton.
Patentjagd (19 Kantone)
Der Jäger erwirbt ein zeitlich begrenztes Patent (Jagdberechtigung) vom Kanton. Es gibt keine Jagdpacht. Die Jagd findet in festgelegten Zeitfenstern statt — z.B. die berühmte Bündner Jagd im September (3 Wochen Hochjagd).
Patentjagd-Kantone: Bern, Graubünden, Wallis, Tessin, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Luzern, Appenzell I.Rh., Appenzell A.Rh., St. Gallen, Waadt, Neuenburg, Genf*, Jura.
*Genf: Sonderfall — seit 1974 kein privates Jagen, nur staatliche Wildhüter (gardes-faune).
Revierjagd (7 Kantone)
Wie in Deutschland werden Jagdreviere verpachtet. Der Pächter hat die Jagdberechtigung für sein Revier über die gesamte Pachtperiode.
Revierjagd-Kantone: Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau, Zürich.
Was bedeutet das für die Dokumentation?
Beide Systeme erfordern Streckenlisten und Meldungen an den Kanton. Die Fristen und Formate unterscheiden sich — die App kennt die Anforderungen deines Kantons automatisch.
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