Das Jagdverbot von 1974
Der Kanton Genf (Genève) hat im Jahr 1974 per Volksabstimmung die private Jagd vollständig verboten. Es ist der einzige Schweizer Kanton ohne private Jagdausübung. Seither wird das Wildtiermanagement ausschließlich durch staatlich angestellte Wildhüter durchgeführt.
Kantonales Wildtiermanagement
Das Office cantonal de l'agriculture et de la nature (OCAN) verwaltet das Wildtiermanagement. Staatliche Wildhüter regulieren den Wildbestand durch:
- Planmäßige Abschüsse durch Berufswildhüter
- Lebendfang und Umsiedlung bei Überpopulationen
- Vergrämungsmaßnahmen in der Agrarzone
Wildarten in Genf
Im dicht besiedelten Kanton Genf kommen vor allem vor:
- Reh: Hauptproblem in Gärten und Landwirtschaft
- Wildschwein: Zunehmendes Problem, staatliche Regulation
- Fuchs: Seuchenmonitoring durch Wildbiologie
Bedeutung für Jäger aus anderen Kantonen
Wer aus dem benachbarten Vaud oder dem Departement Ain (Frankreich) in die Grenzzone wechselt, muss wissen: In Genf darf kein privater Jäger schießen. Bei Grenzjagden ist äußerste Vorsicht geboten.
Ein Modell mit Vor- und Nachteilen
Das Genfer Modell wird in der Jagdpolitik kontrovers diskutiert. Befürworter sehen weniger Wildunfälle und geordnetere Bestandsregulation. Kritiker bemängeln höhere Kosten und den Verlust jagdkultureller Tradition.