Symbolbild

Genf: Der Kanton ohne private Jagd

Seit 1974 ist private Jagd im Kanton Genf verboten. Wie das kantonale Wildmanagement stattdessen organisiert ist und was das für Jäger aus anderen Kantonen bedeutet.

11.08.2026 · Waidwart Redaktion

Das Jagdverbot von 1974

Der Kanton Genf (Genève) hat im Jahr 1974 per Volksabstimmung die private Jagd vollständig verboten. Es ist der einzige Schweizer Kanton ohne private Jagdausübung. Seither wird das Wildtiermanagement ausschließlich durch staatlich angestellte Wildhüter durchgeführt.

Kantonales Wildtiermanagement

Das Office cantonal de l'agriculture et de la nature (OCAN) verwaltet das Wildtiermanagement. Staatliche Wildhüter regulieren den Wildbestand durch:

  • Planmäßige Abschüsse durch Berufswildhüter
  • Lebendfang und Umsiedlung bei Überpopulationen
  • Vergrämungsmaßnahmen in der Agrarzone

Wildarten in Genf

Im dicht besiedelten Kanton Genf kommen vor allem vor:

  • Reh: Hauptproblem in Gärten und Landwirtschaft
  • Wildschwein: Zunehmendes Problem, staatliche Regulation
  • Fuchs: Seuchenmonitoring durch Wildbiologie

Bedeutung für Jäger aus anderen Kantonen

Wer aus dem benachbarten Vaud oder dem Departement Ain (Frankreich) in die Grenzzone wechselt, muss wissen: In Genf darf kein privater Jäger schießen. Bei Grenzjagden ist äußerste Vorsicht geboten.

Ein Modell mit Vor- und Nachteilen

Das Genfer Modell wird in der Jagdpolitik kontrovers diskutiert. Befürworter sehen weniger Wildunfälle und geordnetere Bestandsregulation. Kritiker bemängeln höhere Kosten und den Verlust jagdkultureller Tradition.

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