Schonzeit
Zeitraum, in dem eine Wildart nicht bejagt werden darf.
Was ist eine Schonzeit?
Schonzeiten schützen Wildtiere während sensibler Phasen (Aufzucht, Brunft, Winterruhe). Während der Schonzeit ist die Bejagung verboten.
Wer legt Schonzeiten fest?
In Deutschland legt das Bundesjagdgesetz (BJagdG) Bundesschonzeiten fest, die Länder können diese verkürzen oder verlängern. In Österreich und der Schweiz regeln das die Landesjagdgesetze bzw. kantonalen Verordnungen.
Beispiele
- Rehwild (Böcke): 16. Januar bis 30. April (Bayern)
- Rotwild: 1. Februar bis 31. Mai (Bayern)
- Schwarzwild: Ganzjährig bejagbar (kein Schutz in den meisten Bundesländern)
- Gamswild: 16. Dezember bis 31. Juli (Bayern)
DACH-Unterschiede
Schonzeiten variieren stark zwischen Bundesländern und Kantonen. Ein Rehbock darf in Baden-Württemberg zu anderen Zeiten erlegt werden als in Tirol oder Graubünden.
So hilft dir die Waidwart
Die App kennt die Schonzeiten deines Bundeslandes. Beim Erfassen eines Streckeneintrags prüft sie automatisch, ob die Wildart zum Erlegungszeitpunkt Schonzeit hat, und warnt dich mit einer roten Meldung. Die Schonzeiten-Übersicht zeigt dir, welche Wildarten aktuell Jagdzeit bzw. Schonzeit haben.
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Streckenliste, Abschussplan, Trichinenprobe — automatisch bundesland-konform.
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