Gemeinschaftlicher Jagdbezirk
Jagdbezirk, der durch Zusammenlegung der Grundflächen einer Gemeinde entsteht.
Wie entsteht ein GJB?
Die Grundflächen aller Eigentümer einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden zusammen den Gemeinschaftlichen Jagdbezirk. Die Jagdgenossenschaft (alle Grundeigentümer) verpachtet die Jagd an einen Jagdpächter.
Mindestgröße
In den meisten Bundesländern beträgt die Mindestgröße 150 ha. Für Eigenjagdbezirke gilt meist eine Mindestgröße von 75 ha.
Jagdgenossenschaft
Alle Grundeigentümer im GJB sind kraft Gesetzes Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Diese beschließt über die Verpachtung und die Verwendung des Jagdpachterlöses.
So hilft dir die Waidwart
Bei der Revier-Anlage wählst du die Revierart: Eigenjagdbezirk, Gemeinschaftlicher Jagdbezirk oder Staatsforst. Die App passt die Dokumentationsanforderungen entsprechend an.
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