EU-VO 2023/594
Stand: 15.04.2026
Restriktionsgebiete
Übersicht der Bundesländer und Regionen, in denen aktuell ASP-bedingte Restriktionsmaßnahmen gelten. Die EU-Durchführungsverordnung 2023/594 unterscheidet drei Sperrzonen-Stufen mit gestaffelten Pflichten.
Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut, Tierseucheninformationssystem TSIS.
| Bundesland | Status |
|---|---|
| Brandenburg (BB) | Sperrzone II + Restriktionsgebiet |
| Sachsen (SN) | Restriktionsgebiet (Goerlitz, Bautzen) |
| Mecklenburg-Vorpommern (MV) | Einzelfunde, Pufferzone |
| Sachsen-Anhalt (ST) | Pufferzone (Jerichower Land) |
| Niedersachsen (NI) | Praeventivmonitoring |
| Hessen (HE) | Sperrzone Sued (Rhein-Main, Gross-Gerau, Riedstadt) |
Sperrzonen-Stufen
- Sperrzone I (Pufferzone)
- Vorsorgeradius um den eigentlichen Seuchenherd ohne aktuelle Fälle. Erhöhte Fallwildsuche, verstärkte Bejagung.
- Sperrzone II
- Aktive ASP-Fälle bei Wildschweinen. Strikte Beschränkungen für Bewegung von Schweinefleisch, Probennahme-Pflicht für jedes erlegte oder gefundene Stück.
- Sperrzone III
- Aktive Fälle bei Hausschweinen. Höchste Maßnahmenstufe, einschließlich Bestandsräumungen und Tiertransport-Verboten.
Hinweis zur Karte
Eine tagesaktuelle Karte mit Sperrzonengrenzen wird vom Friedrich-Loeffler-Institut und den jeweiligen Landesveterinärämtern gepflegt. Eine integrierte Kartenansicht ist hier in Vorbereitung. In Zweifelsfällen entscheidet ausschließlich die amtliche Veröffentlichung der zuständigen Landesbehörde.
Bundesland-Pflichten im Überblick
Streckenliste, Trichinenprobe, ASP-Probe — Waidwart führt automatisch die jeweils geltende Pflichtenliste. Alle Bundesländer ansehen.