Streckenliste digital — Rheinland-Pfalz
Das neue Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz (Juli 2025) bringt quartalsweise Meldepflicht und verschärfte ASP-Dokumentation im Süden des Landes.
19.05.2026 · Waidwart Redaktion
Neues Jagdgesetz seit Juli 2025
Rheinland-Pfalz hat im Juli 2025 ein novelliertes Landesjagdgesetz (LJagdG RLP) in Kraft gesetzt. Die wichtigste Änderung für die Praxis: Die Streckenerfassung und -meldung wird von der jährlichen auf eine quartalsweise Meldepflicht umgestellt. Jäger müssen ihre Strecke nun alle drei Monate an die untere Jagdbehörde melden — ein deutlicher Mehraufwand, der aber gleichzeitig eine bessere zeitnahe Überwachung der Wildbestände ermöglicht.
Quartalsweise Meldepflicht — die Fristen
- Q1 (Jan–März): Meldung bis 15. April
- Q2 (Apr–Jun): Meldung bis 15. Juli
- Q3 (Jul–Sep): Meldung bis 15. Oktober
- Q4 (Okt–Dez): Meldung bis 15. Januar des Folgejahres
ASP-Sperrzonen im Süden
Der Süden von Rheinland-Pfalz (Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim, Landau) grenzt an das Elsass und die Pfalz. Aufgrund der ASP-Situation in Frankreich und dem Saarland gibt es hier Überwachungszonen mit verschärften Anforderungen:
- Beprobungspflicht für jedes erlegte Schwarzwild
- GPS-Dokumentation des Erlegungsortes
- Transporte nur mit Genehmigung aus der Kernzone
- Meldung innerhalb 24 Stunden bei Schwarzwild-Fallwild
Planpflichtige Wildarten
- Rotwild, Damwild, Rehwild, Muffelwild — planpflichtig
- Schwarzwild — planfrei, aber Strecke muss gemeldet werden
Digitale Meldung
Das Land Rheinland-Pfalz hat mit der Novelle eine digitale Meldemöglichkeit eingeführt. Das Online-Portal des Landesjagdverbandes (LJV-RLP) nimmt die Quartalsmeldungen entgegen. Eine Papier-Alternative ist noch möglich, wird aber schrittweise abgelöst.
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