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Streckenliste digital — Rheinland-Pfalz

Das neue Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz (Juli 2025) bringt quartalsweise Meldepflicht und verschärfte ASP-Dokumentation im Süden des Landes.

19.05.2026 · Waidwart Redaktion

Neues Jagdgesetz seit Juli 2025

Rheinland-Pfalz hat im Juli 2025 ein novelliertes Landesjagdgesetz (LJagdG RLP) in Kraft gesetzt. Die wichtigste Änderung für die Praxis: Die Streckenerfassung und -meldung wird von der jährlichen auf eine quartalsweise Meldepflicht umgestellt. Jäger müssen ihre Strecke nun alle drei Monate an die untere Jagdbehörde melden — ein deutlicher Mehraufwand, der aber gleichzeitig eine bessere zeitnahe Überwachung der Wildbestände ermöglicht.

Quartalsweise Meldepflicht — die Fristen

  • Q1 (Jan–März): Meldung bis 15. April
  • Q2 (Apr–Jun): Meldung bis 15. Juli
  • Q3 (Jul–Sep): Meldung bis 15. Oktober
  • Q4 (Okt–Dez): Meldung bis 15. Januar des Folgejahres

ASP-Sperrzonen im Süden

Der Süden von Rheinland-Pfalz (Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim, Landau) grenzt an das Elsass und die Pfalz. Aufgrund der ASP-Situation in Frankreich und dem Saarland gibt es hier Überwachungszonen mit verschärften Anforderungen:

  • Beprobungspflicht für jedes erlegte Schwarzwild
  • GPS-Dokumentation des Erlegungsortes
  • Transporte nur mit Genehmigung aus der Kernzone
  • Meldung innerhalb 24 Stunden bei Schwarzwild-Fallwild

Planpflichtige Wildarten

  • Rotwild, Damwild, Rehwild, Muffelwild — planpflichtig
  • Schwarzwild — planfrei, aber Strecke muss gemeldet werden

Digitale Meldung

Das Land Rheinland-Pfalz hat mit der Novelle eine digitale Meldemöglichkeit eingeführt. Das Online-Portal des Landesjagdverbandes (LJV-RLP) nimmt die Quartalsmeldungen entgegen. Eine Papier-Alternative ist noch möglich, wird aber schrittweise abgelöst.

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